Am 7.10.1996 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft. Aus diesem Gesetz leitet sich für alle Industriezweige die Forderung ab, vorhandene Ressourcen zu schonen und deshalb so weit als möglich geschlossene Stoffkreisläufe aufzubauen. Für diese Zielsetzung spielt die Bauwirtschaft mit ihren großen Massenströmen (nach [Han/00]: 220 Mio. t Baurestmassen in 1996) eine entscheidende Rolle. Von diesen 220 Mio. t waren 58,1 Mio. t Bauschutt, 17,5 Mio. t Straßenaufbruch und 6,45 Mio. t Baustellenabfälle.
Vor dem Hintergrund dieser Mengenbilanz und der erwähnten gesetzgeberischen Maßnahmen formierten sich im Jahre 1995 zahlreiche Verbände der Bauwirtschaft zur Arbeitsgemeinschaft Kreislaufwirtschaftsträger Bau (KWTB) und letztere ging im Folgejahr 1996 die Selbstverpflichtung ein, bis zum Jahre 2005 die auf Deponien abzulagernden Bauabfälle mengenmäßig zu halbieren. Dies sollte durch einen Maßnahmenkatalog abgesichert und über die Wirkung der Maßnahmen regelmäßig in Form sogenannter Monitoring-Berichte Rechenschaft abgelegt werden…